Mitarbeitervertretungen (MAV) sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich. Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter(innen) gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Alle vier Jahre finden im Zeitraum zwischen März und Mai Neuwahlen statt.
Bei der letzten Wahl am 12. August 2021 wurde in unserer Pfarrei folgende Mitarbeitervertretung gewählt: