Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrnehmung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.