Aktualisierte Coronaschutzregelungen für Gottesdienste ab 17.12.2022
- In den Kirchen oder in den Gemeinderäumen der Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus entfällt die Maskenpflicht.
- Wir empfehlen jedoch das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske - insbesondere bei Erkältungssymptomen. Die Entscheidung liegt in der Eigenverantwortung eines/r jeden.
- Bei einzelnen Veranstaltungen oder in den KÖBs können andere Regelungen gelten, die von den Verantwortlichen festgelegt werden.
- Bei den hl. Messen in den Innenräumen des Heliosklinikums gilt weiterhin FFP-2-Maskenpflicht!
(Stand 17.12.2022)
Veranstaltungen
Aktuell sind private Vermietungen oder Fremdvermietungen in den Pfarrheimen nicht möglich.