Bescheinigung des freiwilligen Engagements
Eine Form der Anerkennung des freiwilligen Engagements sind aussagekräftige Bescheinigungen über die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und die damit erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen. In der Bescheinigung werden unter anderem die Aufgaben sowie der Zeitraum Ihres Engagements aufgeführt. Ausgestellt werden die Bescheinigungen durch die Kath. Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus, bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Engagementförderin oder Ihre Gruppenleitung.
In NRW besteht die Möglichkeit, Schülern ein entsprechendes Zeugnis über die ehrenamtliche Tätigkeit auf einem offiziellen Beiblatt zum Schulzeugnis zu erteilen. Über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Zeugniserteilung sollte man sich frühzeitig bei der Schule erkundigen
Ehrenamtsausweis
Mit einem Ehrenamtsausweis kann belegt werden, dass die Engagierten im Auftrag der Kirchengemeinde unterwegs sind. Ausgestellt werden die Ausweise durch die Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus. Für Engagierte in den Besuchsdiensten gibt es vorgefertigte Ausweise der Kirchengemeinde.
Für die Begleitung von Sternsingergruppen gibt es vorgefertigte Ausweise des Kindermissionswerks (Name des Begleiters/der Begleiterin, Stempel der Kirchengemeinde, Unterschrift des zuständigen Verantwortlichen).
Ehrenamtskarte NRW
Eine Anerkennung für das freiwillige Engagement, die über Bescheinigungen und Ausweise hinausgeht, bietet die Ehrenamtskarte NRW. Sie ist mit vielfältigen Vergünstigungen verbunden (beispielsweise Kostenermäßigung in öffentlichen Freizeiteinrichtungen, wie beim Eintritt in teilnehmende Schwimmbäder) und Sonderaktionen oder auch Fort- und Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche.
Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular gibt es auf der Seite der Stadt Bonn.
Voraussetzungen: mind. fünf Stunden freiwilliges Engagement pro Woche (250 Stunden/Jahr), bereits seit mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig, freiwilliges Engagement ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht, Mindestalter: 16 Jahre, die Tätigkeit muss in Bonn, so z.B. in unserer Kirchengemeinde erbracht werden; Ausnahmen sind möglich z. B. bei Ferienfreizeiten, die Bonner Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.
Jugendleiter/in card - Juleica
Die Jugendleiter/In-Card „Juleica“ ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation gegenüber Behörden, Einrichtungen der Jugendhilfe, dem Jugendamt, der Polizei und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Als Dankeschön erhalten Inhaber/innen besondere Vergünstigungen, wie in Bonn beispielsweise ein Startguthaben der Sparda-Bank (50 €), kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad oder Ermäßigungen beim Kino-Besuch.
Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden.
Voraussetzungen: Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit, mindestens 16 Jahre alt, Erste-Hilfe- Ausbildung, Juleica-Ausbildung
Die Juleica-Ausbildung umfasst u.a. Aufgaben und Funktionen der Jugendleitung sowie Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, die Befähigung zur Leitung von Gruppen, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und eine Präventionsschulung.