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Engagement

Service für Engagierte

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihr Engagement - für Haupt- und Ehrenamtliche, freiwillig Aktive und Interessierte.

So wie man ist, darf man kommen und aktiv sein, mitgestalten und den eigenen Glauben leben. Mit den hier zusammengestellten Informationen möchten wir unsere Strukturen und Rahmenbedingungen erläutern und verlässliche Voraussetzungen für das Aktivsein der Engagierten gewährleisten.

Natürlich stehen das Pastoralteam, die Gremien sowie die Freiwilligen allen Engagierten und Interessierten auch persönlich zur Verfügung.

Falls Fragen offenbleiben, leiten Sie diese bitte an uns weiter. Wir haben nicht den Anspruch der Vollständigkeit, aber der Transparenz. Uns ist bewusst, dass sich vieles erst im Gehen ergibt.

Also los - wir nehmen Sie mit.

Das komplette Handbuch finden Sie hier:

Datenschutz

Alle Engagierten, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, üben ihre Mitarbeit im Namen und unter dem Dach der Kirchengemeinde aus. Deshalb geschieht ihre Tätigkeit unter dem Schutz der Kirchengemeinde, aber auch unter Beachtung ihrer Grundwerte und -haltungen.

Der Schutz der persönlichen Daten sowie die Einhaltung der Persönlichkeits- und Bildrechte werden in der Datenschutz-Grundverordnung sowie im kirchlichen Datenschutzgesetz geregelt.
Voraussetzung für das Engagement unter der dem Dach der Kirchengemeinde ist die Unterzeichnung einer Erklärung zur Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht. Zu beachten sind besondere Regelungen bei Fotos und anderen Bildaufnahmen, v.a. in der Kinder- und Jugendarbeit.

Kontaktdaten und Verschwiegenheitserklärung
Kontaktdaten und Verschwiegenheitserklärung bei Minderjährigen
Bildrechte Kinder- und Jugendarbeit
Veröffentlichung Kontaktdaten

Versicherungsschutz

Alle Engagierten, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, üben ihre Mitarbeit im Namen und unter dem Dach der Kirchengemeinde aus. Deshalb geschieht ihre Tätigkeit unter dem Schutz der Kirchengemeinde, aber auch unter Beachtung ihrer Grundwerte und -haltungen.

Die Engagierten der Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus sind während ihrer Tätigkeit sowie auf der Fahrt zu oder von ihrer Freiwilligenarbeit grundsätzlich versichert. Voraussetzung ist, dass die Freiwilligen und ihre Tätigkeit bei der Kirchengemeinde erfasst sind.

Weitere Informationen über Versicherungen für Freizeiten und Veranstaltungen gibt es beim Erzbistum Köln, im Pastoralbüro oder bei der Engagementförderin.

Das Erzbistum Köln hat nähere Informationen rund um Versicherungsfragen zusammengestellt - hier zum Download:

Vesicherungsschutz für Ehrenamtliche

Prävention

Wer sich für Kinder und Jugendliche oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene engagieren möchte, übernimmt eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl.  Wir haben die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen und uns in unserem Handeln immer wieder zu überprüfen.

Daher gibt es bei uns ein Schutzkonzept, welches die gebündelte Zusammenfassung aller Bemühungen der Pfarrgemeinde ist, auf der Basis einer Grundhaltung von ‚Wertschätzung und Respekt‘ eine ‚Kultur der Achtsamkeit‘ zu entwickeln, in der sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) und sonstige übergriffige Verhaltensweisen keine Chance erhalten. Das Schutzkonzept ist die Umsetzung staatlicher und kirchlicher Vorgaben. Es steckt die Rahmenbedingungen ab und legt sie verbindlich fest.

Der Kirchenvorstand sowie der Pfarrgemeinderat haben sich dafür ausgesprochen, dass alle haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern oder Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen in Kontakt kommen, folgendes erfüllen müssen, damit eine Mitarbeit möglich ist:

  • das Schutzkonzept zur Kenntnis nehmen,
  • den Verhaltenskodex unterschreiben,
  • über die Verfahrenswege Bescheid wissen, wie bei Vermutung oder Kenntnis von sexualisierter Gewalt gegenüber Minderjährigen
  • sowie bei übergriffigem Verhalten innerhalb unserer Einrichtungen oder Gruppierungen vorzugehen ist (Handlungsleitfaden: Das
  • Beschwerdemanagement in der Umsetzung - „Was tun, wenn...?“),
  • eine Präventionsschulung absolvieren,
  • ggf. ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Hier finden Sie eine Übersicht, wer eine Präventionsschulung absolvieren und ein erweitertes Führungszeugnis in der Kinder- und Jugendarbeit einreichen muss. Präventionsschulungen werden1-2 x jährlich vor Ort angeboten.

Materialien zum Download:

Schutzkonzept

Verhaltenskodex

Übersicht Schulungen

Handlungsleitfaden

Leitfaden für verantwortliche Leiter


Veranstaltungen planen

Die Kirchengemeinde freut sich über ein vielfältiges Gemeindeleben und (neue) Projekte und Angebote unter dem Dach der Kirchengemeinde (Achtung: Abgrenzung zu Veranstaltungen, die nicht in der Trägerschaft der Kirchengemeinde stattfinden).

Damit alles reibungslos laufen kann und die Veranstaltung in schöner Erinnerung bleibt, sind bei der Planung und Durchführung ein paar Punkte zu beachten:

Neue Projekte/Angebote: Sprechen Sie Ihre Ideen vorab gerne mit unserer Engagementförderin ab.
Raumbuchung über Mitarbeiterinnen im Pastoralbüro (mehr Informationen finden Sie im Abschnitt Räume und Schlüssel).
Checkliste für Veranstaltungen ausfüllen und dem Pastoralbüro zuschicken. Die Checkliste ist eine wichtige Hilfestellung, damit im Vorfeld alle wichtigen (z.B. rechtlichen) Parameter abgeklärt werden.
Die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf liegt beim Durchführenden der Veranstaltung, nicht beim Pastoralbüro, Pastoralteam oder der Engagementförderin.

Allen Gruppierungen der Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus wird empfohlen, bei Veranstaltungen oder Sitzungen Fair Trade Kaffee auszuschenken und Eine-Welt-Produkte zu verwenden. Damit soll der Handel mit fair gehandelten Waren unterstützt werden und jeder kann einen Teil zur gesellschaftlichen Verantwortlichkeit (Klima, gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen) beitragen. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Eine-Welt-Gruppen.

Öffentlichkeitsarbeit

Um mit dem vielfältigen Angebot unserer Pfarrei in ansprechender Weise und hohem Wiedererkennungswert präsent zu sein, haben wir ein „Corporate Design“ entwickelt, das für alle Produkte der Öffentlichkeitsarbeit verwendet wird (Flyer, Briefe, Plakate, Aushänge…). 
In einem sogenannten „Styleguide“ ist alles festgehalten, was hierbei zu beachten ist. In einer Kurzfassung sind die nötigen Schritte und Regeln beschrieben, sofern sie unsere Pfarrei betreffen. Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei der Anwendung? Wenden Sie sich gerne an das Redaktionsteam oder die Engagementförderin.


Um auf Veranstaltungen und Angebote hinzuweisen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Im „Blickpunkt“ bzw. Newsletter (alle zwei Wochen erscheinender gedruckter bzw. per Mail verschickter Newsletter)

  • Schicken Sie einen kurzen werbenden Text mit den nötigen Angaben zu Ort, Zeit und Anlass  mit der Bitte um Veröffentlichung an das Pastoralbüro
  • Die Angaben zum Redaktionsschluss bzw. zum nächsten Erscheinungsdatum finden Sie in dem jeweils gültigen „Blickpunkt“ bzw. Newsletter
  • Im Proklamandum (Vermeldungen beim Gottesdienst)
  • Schicken Sie eine Kurzinfo mit den Angaben zu Ort, Zeit und Anlass  an das Pastoralbüro

Auf der Homepage

  • Zur Veröffentlichung auf der Homepage ist es ausreichend, die Mail an das Pastoralbüro in Kopie (cc) an die Redaktion zu schicken. Redaktionelle Änderungen sind den jeweiligen Verantwortlichen vorbehalten.

Mit Aushängen / Plakaten / Flyern

  • Gestalten Sie Ihre Aushänge/Plakate/Flyer anhand des Corporate Designs. Für die Erstellung und Gestaltung bietet das Redaktionsteam gerne Hilfe an.
  • Schicken Sie diese zwecks Freigabe, mit einem zeitlichen Vorlauf von einer Woche vor der geplanten Drucklegung, an redaktion@katholisch-in-duisdorf.de. Bitte beachten Sie, dass das Redaktionsteam ehrenamtlich tätig ist und nicht täglich zur Verfügung steht.

In der Presse

  • Pressemitteilungen sind grundsätzlich zuvor zur Freigabe dem leitenden Pfarrer vorzulegen
    Wichtig bei der Verwendung von Fotos und Bildmaterial ist die Beachtung der Persönlichkeits- und Urheberrechte (siehe auch die Kapitel zu Datenschutz und GEMA).
  • Zur Veröffentlichung von Fotos muss eine Quellenangabe, sowie bei abgelichteten Personen eine Einverständniserklärung vorgelegt werden.
  • Eine Liste mit freien Bilddatenbanken mit über 80.000 kostenfreien Bildern finden Sie in unten.

Materialien zum Download:

Styleguide

Handbuch Corporate Design Kurzfassung

Bilddatenbanken

Vorlage Flyer

Vorlage Powerpoint

Vorlage Protokoll

Vorlage Handzettel

Vermeldungen

 

Räume und Schlüssel

Räume

Die Raumbelegungen werden zentral über das Pastoralbüros verwaltet. Bitte richten Sie alle Raumnutzungsanfragen (gerne per Mail) unter folgenden Angaben an das Pastoralbüro:

  • gewünschter Raum
  • Kirchort
  • Datum und Uhrzeit, geplante Dauer der Nutzung inkl. Vor- und Nachbereitungszeit
  • Anlass und erwartete Teilnehmerzahl
  • eine verantwortliche Person nebst Kontaktdaten

Für die gemeindliche Nutzung stehen die Räume kostenfrei zur Verfügung, sie müssen jedoch in jedem Fall entsprechend des Raumplanes, sauber und besenrein hinterlassen werden. Schäden sind umgehend dem Gebäudeausschuss des Kirchenvorstandes zu melden (formlos per Mail). Bitte beachten Sie zudem die Nutzungsordnung sowie die Checkliste nach Raumnutzung.

Für Veranstaltungen, die nicht in der Trägerschaft der Kirchengemeinde liegen und für private Feiern müssen die Räume der Kirchengemeinde angemietet werden. Hier gelten auch für Hauptamtliche sowie freiwillig Engagierte der Kirchengemeinde die normalen Mietpreise.

 

Schlüssel

Für den Zugang zu den Räumlichkeiten sind Schlüssel nötig, die vom Pastoralbüro nach Bestätigung der Raumbelegung für die Dauer der Nutzung, bzw. die Übernahme der Verantwortung für ein dauerhaftes Angebot, persönlich an den Engagierten der Kirchengemeinde ausgegeben werden. Für die dauerhafte Überlassung sind der Erhalt und die Kenntnisnahme der Regel zur Nutzung des Schlüssels zu quittieren. Die Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden und müssen nach Beendigung des Angebots bzw. der Aufgabe unaufgefordert im Pastoralbüro zurückgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Schließanlage der Räumlichkeiten Daten speichert und bei besonderen Vorkommnissen sowie nach Beschluss des Kirchenvorstandes diese zur Klärung herangezogen werden und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen können.

Materialen zum Download:

Nutzungsordnung Räume

Checkliste Raumnutzung

Zuschüsse und Erstattung

Auslagen im Rahmen Ihres Engagements können nach vorheriger Beantragung beim zuständigen verantwortlichen (Gruppen-)Leiter oder bei der Engagementförderin von der Kirchengemeinde erstattet werden. Bitte benutzen Sie hierzu das angefügte Formular.

Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht übernommen. Im Einzelfall ist jedoch eine Erstattung möglich, wenn

die Fortbildung im überwiegenden Interesse der Kirchengemeinde liegt
die Fortbildung notwendige Voraussetzung zur Ausübung des Engagements in der Kirchengemeinde ist
Das Erzbistum Köln sowie verschiedene Stiftungen bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihr Projekt oder Ihre Veranstaltung finanziell zu fördern. Mögliche Zuschüsse sind von den Verantwortlichen zu beantragen und abzurufen. Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung melden Sie sich gerne bei unserer Engagementförderin.

 

Materialien zum Download:

Erstattungsformular

 

Qualifizierung

Damit Sie Ihr Engagement gut ausführen können und in Ihren Aufgaben und Tätigkeiten gestärkt werden, ist die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen von großer Bedeutung. Einige ehrenamtlichen Tätigkeiten erfordern zudem besondere Qualifizierungen.

Unsere Engagementförderin unterstützt Sie gerne dabei, passende Qualifizierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Tätigkeit zu finden. Kurskosten können nach vorheriger Rücksprache von der Kirchengemeinde übernommen werden.

Zertifikate

Bescheinigung des freiwilligen Engagements

Eine Form der Anerkennung des freiwilligen Engagements sind aussagekräftige Bescheinigungen über die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und die damit erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen. In der Bescheinigung werden unter anderem die Aufgaben sowie der Zeitraum Ihres Engagements aufgeführt. Ausgestellt werden die Bescheinigungen durch die Kath. Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus, bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Engagementförderin oder Ihre Gruppenleitung.
In NRW besteht die Möglichkeit, Schülern ein entsprechendes Zeugnis über die ehrenamtliche Tätigkeit auf einem offiziellen Beiblatt zum Schulzeugnis zu erteilen. Über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Zeugniserteilung sollte man sich frühzeitig bei der Schule erkundigen


Ehrenamtsausweis

Mit einem Ehrenamtsausweis kann belegt werden, dass die Engagierten im Auftrag der Kirchengemeinde unterwegs sind. Ausgestellt werden die Ausweise durch die Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus. Für Engagierte in den Besuchsdiensten gibt es vorgefertigte Ausweise der Kirchengemeinde.
Für die Begleitung von Sternsingergruppen gibt es vorgefertigte Ausweise des Kindermissionswerks (Name des Begleiters/der Begleiterin, Stempel der Kirchengemeinde, Unterschrift des zuständigen Verantwortlichen).


Ehrenamtskarte NRW

Eine Anerkennung für das freiwillige Engagement, die über Bescheinigungen und Ausweise hinausgeht, bietet die Ehrenamtskarte NRW. Sie ist mit vielfältigen Vergünstigungen verbunden (beispielsweise Kostenermäßigung in öffentlichen Freizeiteinrichtungen, wie beim Eintritt in teilnehmende Schwimmbäder) und Sonderaktionen oder auch Fort- und Weiterbildungsangebote für Ehrenamtliche.
Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular gibt es auf der Seite der Stadt Bonn.
Voraussetzungen: mind. fünf Stunden freiwilliges Engagement pro Woche (250 Stunden/Jahr), bereits seit mindestens zwei Jahre ehrenamtlich tätig, freiwilliges Engagement ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht, Mindestalter: 16 Jahre, die Tätigkeit muss in Bonn, so z.B. in unserer Kirchengemeinde erbracht werden; Ausnahmen sind möglich z. B. bei Ferienfreizeiten, die Bonner Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.


Jugendleiter/in card - Juleica

Die Jugendleiter/In-Card „Juleica“ ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation gegenüber Behörden, Einrichtungen der Jugendhilfe, dem Jugendamt, der Polizei und als  Qualifikationsnachweis der Inhaber/innen. Als Dankeschön erhalten Inhaber/innen besondere Vergünstigungen, wie in Bonn beispielsweise ein Startguthaben der Sparda-Bank (50 €), kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad oder Ermäßigungen beim Kino-Besuch.
Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden.
Voraussetzungen: Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit, mindestens 16 Jahre alt, Erste-Hilfe- Ausbildung, Juleica-Ausbildung
Die Juleica-Ausbildung umfasst u.a. Aufgaben und Funktionen der Jugendleitung sowie Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit, die Befähigung zur Leitung von Gruppen, Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit, psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und eine Präventionsschulung.